Überprüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln
Die BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität geprüft werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keinerlei Gefährdung für Personen von diesen Anlagen und Einrichtungen ausgeht.
Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben nach BGV A3 ist seit dem 01.04.1979 Pflicht. Hierzu gelten auch die Vorschriften der VDE und die Betriebssicherheitsverordnung. Eine Nichteinhaltung dieser Prüfpflicht wird mit Bußgeld belegt. Es sind hierbei alle elektrisch betriebenen Elektrogeräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen sind.
Dazu gehören z. B.
- Drucker
- Computer
- Steckdosenleisten
- Lampen
- Kaffeemaschinen
- Wasserkocher
- Bohrmaschinen
- Staubsauger
- Schleifgeräte
- diverse Maschinen
- Kabeltrommeln und andere Verlängerungen
- Laborgeräte
- Fernseher etc.
Und das können wir für Sie tun:
- Prüfung ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsmittel mit Schuko/CEE-Stecker
- Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel
- Prüfung stationärer Maschinen und Anlagen
- Prüfung ortsfester Verteilungen
- Prüfung ortsfester Schuko-Steckdosen
- Prüfung ortsfester CEE-Steckdosen
- Prüfung ortsfester Lampen und Leuchten
- Prüfung ortsfester sonstiger elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Die Prüfergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten.